Informationen für den Anlagenbetreiber
Als Betreiber betreffen Sie in den Bereichen Kälte, Klima und Lüftung eine
Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften.
Denn wie Ihr Auto brauchen auch diese Anlagen regelmäßig
ihr neues "Pickerl" um weiter betrieben werden zu dürfen.
Wir helfen Ihnen gerne diese Vorschriften zu erfüllen.
- §22 Überprüfung laut Kälteanlagenverordnung: Betrifft die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und muss jährlich durchgeführt werden.
- §5 Druckgeräteüberwachungsverordnung: Druckkessel und Rohrleitungen sind regelmäßig einer Kontrolle zu unterziehen.
- §13 AStV: (1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen: 3.Klima- oder Lüftungsanlagen.
- §27 AStV: (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu erhalten.
- Verordnung EG 1005/2009: Stoffe die zum abbau der Ozonschicht führen. Wiederkehrende Dichtheitskontrolle für Geräte, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.
- §93 Steiermärkisches Baugesetz: Wiederkehrende Überprüfung von Klimaanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 12kW. (2) Die jährlich durchzuführende Überprüfung hat folgende Leistungen zu umfassen:
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Sichtprüfung
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Funktionsprüfung und Einstellung der verschiedenen Regeleinrichtungen, insbesondere Einstellung der Regelthermostate.
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Reinigung der Filtersysteme und der Wärmetauscher wie Verdampfer und Kondensatoren